Gefährdungsbeurteilung psychischen Belastungen am Arbeitsplatz

Den meisten Unternehmen ist bekannt, dass zur Gefährdungsbeurteilung laut Arbeitsschutzgesetz § 5 auch die Erfassung der psychischen Belastungen gehört.

Für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gibt es keine Durchführungsvorschriften. Es ist also nicht vorgeschrieben, WIE man sie durchführt, sondern nur, DASS man sie durchführen muss.

Als häufigstes BGM-Analyse-Verfahren kommt die Mitarbeiterbefragung mit einem standartisierten Fragebogen zum Einsatz. Als weitere Verfahren gibt es das Mitarbeiterinterview sowie das Experteninterview. Beide Interviews werden mit Hilfe eines standartisierten Gesprächsleitfaden durchgeführt.

Die Ergebnisse aus den Befragungen geben einen Überblick über mögliche Psychischen Gefährdungen am Arbeitsplatz aus der Perspektive der Mitarbeiter bzw. der Experten.

Durch die direkte Einbeziehung der Mitarbeiter ist die Chance, dass die Veränderungen nachhaltig umgesetzt werden, bei den Mitarbeitern sehr groß.

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